Skip to main content
iRIS EYE GmbH Logo

BEGEISTERUNG
AUGENCHIRURGIE.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der iRIS EYE GmbH, Geilenkirchen, (im Folgenden auch „iRIS EYE“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung eines Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an. Bedingungen des Kunden, die iRIS EYE nicht ausdrücklich anerkennt, sind für iRIS EYE unverbindlich, und zwar auch dann, wenn iRIS EYE nicht ausdrücklich widerspricht. Nur Prokuristen und Geschäftsführer von iRIS EYE sind befugt, Änderungen eines Vertrages oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen mündlich zu treffen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von iRIS EYE sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag (Bestellung) 8 Wochen ab Eingang desselben bei iRIS EYE gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn iRIS EYE die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt oder die Bestellung ausführt. Der Auftragsbestätigung steht die Rechnungserteilung gleich. Im Interesse einer technischen und medizinischen Weiterentwicklung behält sich iRIS EYE das Recht vor, Konstruktions- und Ausführungsänderungen auch nach Auftragsannahme vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3. Preise

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisliste, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preise sind in Euro. Hat iRIS EYE ausnahmsweise mit dem Käufer eine Festpreisabrede getroffen, ist iRIS EYE berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, sofern zwischen Auftragserteilung und Lieferdatum ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt und sich während dieser Zeitspanne eine wesentliche Änderung entweder der Lohn-, Transport- und/oder Materialkosten von iRIS EYE oder der Verkaufspreis der Zulieferer von iRIS EYE ergeben hat oder sich die Höhe der von iRIS EYE zu leistenden Abgaben aufgrund gesetzlicher Regelungen oder Verordnungen wesentlich geändert hat, und diese Änderungen zum Ablauf des 4-Monatszeitraumes bei iRIS EYE zu einer veränderten Kosten- oder Abgabenlast geführt haben. Gleichzeitige Erhöhungen und Senkungen der verschiedenen Kosten und Abgaben sind bei dieser Berechnung gegenseitig zu kompensieren. Nur wenn dann im Ergebnis eine wesentliche Änderung eingetreten ist, steht iRIS EYE ein entsprechendes Preisanpassungsrecht unter Offenlegung der Kostenentwicklung zu. Der Kunde kann in diesem Fall außerordentlich von dem Vertrag zurücktreten. Bei einem Netto-Bestellwert unter 100,00 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 20,00 €.

4. Zahlungen / Zahlungsverzug / Aufrechnung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen.

Rechnungen mit einem Brutto-Warenwert von unter 100,00 € und Rechnungen für Dienstleistungen und Reparaturen sind sofort netto Kasse fällig. Die Annahme von Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechseln darf iRIS EYE jederzeit verweigern. Wenn, dann erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Alle damit verbundenen Bankkosten gehen zu Lasten des Kunden. Erfüllung tritt nur bei Gutschrift des Schuldbetrages auf dem Konto von iRIS EYE ein. Kürzungen für Porto, Überweisungs- oder ähnliche Gebühren sind ausgeschlossen. iRIS EYE ist jederzeit, auch bei Teillieferungen, berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist iRIS EYE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von bis zu 10 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. iRIS EYE behält sich für diesen Fall die Geltendmachung weiterer Rechte und sonstiger Schadenersatzansprüche vor. Der Kunde ist berechtigt, iRIS EYE einen niedrigeren Verzugsschaden nachzuweisen. Gerät der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, die der Höhe nach wenigstens 15 % sämtlicher, auch nicht fälliger Forderungen von iRIS EYE gegenüber dem Kunden beträgt, werden sämtliche Forderungen von iRIS EYE insgesamt zur Zahlung fällig. Alle Zahlungsaufschübe – auch im Falle der Wechselannahme – enden. iRIS EYE ist berechtigt, während der Dauer des Verzuges im vorgenannten Sinne die Auslieferung von Waren von einer Abschlagszahlung in Höhe des jeweiligen Warenwerts abhängig zu machen. iRIS EYE darf die weitere Bearbeitung des Auftrags einstellen und seine Fortführung davon abhängig machen, dass der Kunde Sicherheit in Höhe des Gesamtauftragswerts leistet. Leistet der Kunde innerhalb einer angemessenen von iRIS EYE zu setzenden Frist keine entsprechende Sicherheit, ist iRIS EYE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz anstatt der Leistung zu verlangen. Gerät der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, die nicht die vorgenannte Höhe erreicht, gelten alleine die gesetzlichen Regelungen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen, aber entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. iRIS EYE ist berechtigt, die Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen abzutreten.

5. Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie bestätigt sind. Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung, auch bei Teillieferungen, werden gesondert berechnet. Im Falle unserer Nichtlieferung oder eines Lieferverzugs kann vom Kunden nach einer zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist, die einen Monat nicht unterschreiten soll, der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches ist beschränkt gemäß Nr. 13. dieser AGB. Ereignisse auf Grund höherer Gewalt, insbesondere auch auf Grund von Streiks, Aussperrungen, von Betriebsstörungen und Mangel an geeigneten Arbeitskräften, Roh- oder Hilfsstoffen aller Art, Verkehrsstörungen usw. berechtigen iRIS EYE, für die Dauer der Behinderung die Lieferung hinauszuschieben und/oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung unmöglich wird. Teillieferungen können durch iRIS EYE vorgenommen und müssen vom Kunden angenommen werden.

6. Gefahrübergang und Versand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von iRIS EYE. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen. Unterlässt er dies, befindet er sich im Verzug mit der Annahme. Mit dem Annahmeverzug geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Übersendet iRIS EYE auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, soweit der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt aufgeliefert hat. Dies gilt selbst dann, wenn iRIS EYE die Transportkosten übernommen hat. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen. Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige ab, so kann iRIS EYE dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen mit der Erklärung, dass iRIS EYE nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist iRIS EYE berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Vertragspreises nicht im Stande ist. Verlangt iRIS EYE Schadenersatz, beträgt dieser 25 % des Auftragswertes, es sei denn, iRIS EYE weist einen höheren oder der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Macht iRIS EYE von seinem Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen, keinen Gebrauch, kann iRIS EYE über den Vertragsgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle einen gleichartigen Vertragsgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

7. Eigentums­vorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen im Eigentum von iRIS EYE. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für iRIS EYE vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen iRIS EYE nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwirbt iRIS EYE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde iRIS EYE anteilsmäßig Miteigentum übertragen. Der Kunde verwahrt dann die Sache unentgeltlich für iRIS EYE.

Der Käufer ist verpflichtet, iRIS EYE auf Verlangen Umfang und Ort der in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware mitzuteilen. Der Käufer darf Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Ohne Genehmigung durch iRIS EYE darf der Kunde Vorbehaltsware nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an iRIS EYE ab. iRIS EYE ermächtigt den Kunden widerruflich, die an iRIS EYE abgetretenen Forderungen für Rechnung von iRIS EYE im eigenen Namen einzuziehen. iRIS EYE kann die Befugnisse zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sowie zur Einziehung der an iRIS EYE abgetretenen Forderung widerrufen, wenn erkennbar wird, dass der Anspruch von iRIS EYE auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. iRIS EYE ist dann berechtigt, Auskunft über den Warenempfänger zu verlangen, diesen vom Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und Forderungen des Kunden gegen den Warenempfänger einzuziehen. Begleicht der Kunde im Falle des Zahlungsverzugs nicht alle fällig werdenden Forderungen nach Aufforderung, ist iRIS EYE unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sofortige Herausgabe aller in seinem Eigentum stehender Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung in diesem Fall nicht berechtigt. Der Kunde räumt iRIS EYE in einem solchen Fall bereits jetzt das unwiderrufliche Recht ein, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäfts- und Lagerräume des Kunden während der üblichen Geschäftszeiten ungehindert zu betreten. iRIS EYE stellt klar, dass die Ausübung dieser Rechte allein zu Sicherungszwecken erfolgt und keinen Rücktritt vom Vertrag darstellt. Übersteigt der Wert der iRIS EYE gegebenen Sicherheiten die Gesamtsumme der Forderungen von iRIS EYE um mehr als 20 %, kann der Kunde die Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von iRIS EYE verlangen.

8. Mängelrügen

(diese Vorschrift gilt nicht gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB)

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang zu untersuchen. Beanstandungen berücksichtigt iRIS EYE nur dann, wenn der Kunde sie unverzüglich iRIS EYE schriftlich mitteilt. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu rügen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der Erklärung bei iRIS EYE. Bei Versäumnis der vorgenannten Fristen gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreises nicht.

Bei Verlust oder Beschädigung der Lieferung/Ware auf dem Transport ist die Einsendung einer Bescheinigung des entsprechenden Transportunternehmens erforderlich.

9. Gewährleistung

Dem Kunden stehen grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Verjährungsfrist für diese Gewährleistungsrechte beträgt ein Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist, dagegen zwei Jahre, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Für wiederverwendbares Zubehör, welches der Desinfektion oder dem Sterilisationsprozess ausgesetzt ist, beträgt die Garantie nur 6 Monate.

Intraokularlinsen (IOL), die unsteril geworden sind, dürfen nicht selbst sterilisiert werden. In diesem Fall erlischt das Gewährleistungsrecht.

Die Gewährleistung erlischt, wenn durch Dritte Eingriffe oder Reparaturen ohne ausdrückliche Erlaubnis vorgenommen werden. iRIS EYE leistet keine Gewähr für Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer, insbesondere während des Transports und der Lagerung, und nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache beruhen. Die Vereinbarung von Beschaffenheitsmerkmalen sowie die Übernahme von Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Ist eine Warenlieferung mangelhaft, ist iRIS EYE grundsätzlich nur verpflichtet, den Mangel zu beseitigen oder mangelfreien Ersatz zu liefern (Nacherfüllung). Dem Käufer stehen andere Mängelansprüche, insbesondere das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, erst zu, wenn iRIS EYE nicht binnen einer vom Käufer gesetzten angemessenen Frist den Mangel beseitigt oder mangelfreie Ware liefert. iRIS EYE ist so lange nicht zur Nacherfüllung und/oder Gewährleistung verpflichtet, wie sich der Käufer seinerseits mit der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten in Verzug befindet. Dies gilt nicht, wenn dem Käufer ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückhaltungsrecht zusteht. Die Zahlung kann der Käufer wegen Mängeln nur insoweit zurückhalten oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend machen, als die Höhe der zurückbehaltenen Vergütung in angemessenem Verhältnis zum Umfang des Mangels steht.

Die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Absatz 2 und 3 BGB kann iRIS EYE verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von iRIS EYE, auch unter diesen Voraussetzungen die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten zu verweigern, bleibt unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist iRIS EYE dazu nicht bereit oder in der Lage, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wird wegen eines Rechts- oder Sachmangels durch den Kunden auch ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht, so hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatz gemäß § 13 dieser AGB. Gewährleistungspflichten bestehen dann nicht, wenn die aufgetretenen Mängel in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde einen Fehler nicht gemäß Ziffer 8 angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat oder der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, Betriebs- oder Wartungsanweisungen von uns durch den Kunden nicht befolgt wurden oder der Vertragsgegenstand zuvor in einem anderen Betrieb als unserem oder von uns autorisierten Instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut oder mit dem Vertragsgegenstand Teile oder Zubehör verwendet worden sind, deren Verwendung wir nicht genehmigt haben oder der Vertragsgegenstand durch den Kunden in sonstiger von uns nicht genehmigter Weise verändert worden ist. Diese Bestimmungen gelten nicht für Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien sowie im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder des arglistigen Vorspiegelns einer nicht vorhandenen Beschaffenheit. Für den Fall, dass eine Garantie nicht eingehalten wird, beschränkt sich die Haftung von iRIS EYE auf den Ersatz vorhersehbarer und unmittelbarer Schäden, die gerade durch die Übernahme der Garantie verhindert werden sollten; es sei denn, der Ersatz auch des weitergehenden Schadens ist ausdrücklich von der Garantie umfasst. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von iRIS EYE.

10. Rücknahme von mangelfreien Waren

Ein Warenrückgaberecht ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erfolgt im Einzelfall gleichwohl eine Rücknahme, so gilt diese nur für neue und originalverpackte Ware. Rücknahmen erfordern stets eine vorherige Abstimmung mit iRIS EYE. Ware, die iRIS EYE nicht mehr in seinem Programm führt oder die auf speziellen Wunsch des Kunden angefertigt oder beschafft wurde, wird auch in Ausnahmefällen nicht zurückgenommen. Sollte iRIS EYE einer Warenrücknahme zustimmen, so sind 20 % des Warenwertes als Überprüfungs- und Handlingspauschale zu erheben.

11. Reparatur- und Dienstleistungs­aufträge

Die Kostenvoranschläge erfolgen ohne Übernahme der Gewähr für ihre Richtigkeit. Sie sind darüber hinaus kostenpflichtig. Es gelten unsere aktuellen Servicepreise.

12. Reparaturort

Reparaturen werden grundsätzlich in unseren Räumlichkeiten oder entsprechend autorisierten Betrieben durchgeführt. Wünscht der Kunde, dass die Reparatur vor Ort ausgeführt wird, so muss er die entsprechenden Kosten übernehmen. Kosten für Versand und Verpackung für Reparaturen außerhalb von Gewährleistungsfällen gehen zu Lasten des Kunden.

13. Haftung

  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch wird unsere Haftung auf Schadensersatz wie folgt eingeschränkt:
  • a) Bei einfacher Fahrlässigkeit wird gehaftet nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  • b) Bei Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wird gehaftet nur begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Begrenzung gilt nicht für Schäden infolge Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Sie gilt auch nicht gegenüber Verbrauchern.
  • c) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haften wir in Abweichung von lit. a) auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt wie unter b). Als Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  • Unberührt bleiben die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung im Fall einer Zusicherung. Bei einer sonstigen Pflichtverletzung, insbesondere einem Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug oder Delikt übernehmen wir keine weitergehende Haftung als vorstehend geregelt.
  • Unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Mitarbeiter haften nicht weiter als wir selbst.

14. Geheimhaltung und Markenschutz

Angebots-, Verkaufs- und sonstige Unterlagen einschließlich Bild-, Ton und sonstige Datenträger dürfen ohne unsere Genehmigung weder im Original, noch in Kopie an Dritte oder unbefugte Personen ausgehändigt, noch sonst in einer unsere Interessen schädigenden Weise verwendet werden. Des Weiteren dürfen unsere in einem Angebot eingeräumten Konditionen, insbesondere Preise, nicht an Dritte, sei es schriftlich oder mündlich, weitergegeben werden. Dem Kunden ist nicht gestattet, ohne unsere schriftliche Genehmigung den Namen „iRIS EYE“, die Marke „iRIS EYE“, das Logo und sonstige Zeichen oder jegliche Bezeichnungen von iRIS EYE zu nutzen oder auf sonstige Art zu verwenden.

15. Rücktritt

Bis zum Versand der Ware sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich der Kunde in nicht unerheblichem Maße vertragswidrig verhält, sich dessen Vermögenslage wesentlich verschlechtert oder sofern sich die dem Vertrag zugrunde gelegten Verhältnisse wesentlich verändern.

16. Auslands­lieferungen

Wegen bestehender Auslandsverträge dürfen die bei uns erworbenen Produkte nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung exportiert werden.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche vertraglicher und nicht vertraglicher Art ist Aachen. Für Lieferung und Leistung auch in das Ausland oder an ausländische Kunden und für Verträge aller Art gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG) sowie die Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts in Bezug auf schuldrechtliche Vertragsverhältnisse sind ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts, so ist Aachen ausschließlicher Gerichtsstand. iRIS EYE ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

18. Daten

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder in Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Vertrages mit dem Kunden berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Geilenkirchen, im Juni 2020 – iRIS EYE GmbH